Smart Meter Rollout
Messwesen allgemein
Veröffentlichung nach § 2 Abs. 2 MessZV
Die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH hat die EVU-Assist GmbH, Heidbergstraße 100, 22846 Norderstedt mit dem Vertragsmanagement für den Messstellen- und Messrahmenvertrag beauftragt.
Auf der Internetseite der EVU-Assist GmbH finden Sie die jeweils aktuell gültigen Fassungen.
Mess- und Eichgesetz
Bestätigung Einhaltung nach §33 Abs. 2
Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen Fragenkatalog FAQ
Allgemeine Fragen
„Smart Meter“ ist die englische Übersetzung für intelligente Zähler. Das Messstellenbetriebsgesetz kennt jedoch nur die Bezeichnungen „moderne Messeinrichtung“ und „intelligentes Messsystem“.
Als mME bezeichnet das Gesetz Stromzähler mit digitaler Messtechnik, die den Stromverbrauch erfasst, und über einen Zeitraum von 24 Monaten speichert. Dabei können die historischen Verbrauchswerte tages-/ wochen-/monats- und jahresbezogen abgerufen werden. Der Zähler ist nicht fernauslesbar bzw. fernsteuerbar. Die moderne Messeinrichtung ersetzt den elektromechanischen "Ferraris-Zähler" schrittweise bis spätestens 2032.
Die technische Verbindung einer oder mehrerer moderner Messeinrichtungen (mMe) mit einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway (SMGw) bildet ein intelligentes Messsystem. Mittels verschlüsselten Datenaustauschs werden Informationen über Verbrauch, Leistung und Nutzungsdauer über das Smart-Meter-Gateway berechtigten Nutzern zur Verfügung gestellt. Das iMsys bietet also die Möglichkeit der Fernauslesung.
Der Einbau darf erst beginnen, wenn das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mindestens drei SMGws von unterschiedlichen Herstellern zertifiziert und somit die „Technische Möglichkeit“ ausgesprochen hat.
Das SMGw ist eine Kommunikationseinheit, die ein oder mehrere moderne Messeinrichtungen in ein Kommunikationsnetz einbinden kann. Es erfasst, verschlüsselt und versendet Messdaten. Hinsichtlich der Datenschutz- und Datensicherheitsvorgaben wird das SMGw vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert.
Das zum 02. September 2016 in Kraft getretene Gesetz über den Messstellenbetrieb, regelt im Zuge der Digitalisierung der Energieversorgung, auch die Ausstattung von Verbrauchsstellen mit digitalen Stromzählern. Das Gesetz legt fest, wann und von wem Zähler von analoger auf digitale Technik umgebaut werden und welche Rechte und Pflichten Energieversorgungsunternehmen, Letztverbraucher (Stromkunden) sowie Betreiber von Erzeugungsanlagen haben. Des Weiteren regelt es die Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb sowie die technische Vorgaben zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit beim Einsatz von Smart Meter Gateways (SMGw).
Als Verbraucher können Sie Ihre aktuellen oder vergangenen Energieverbrauchswerte tages, wochen-, monats- und jahresbezogen einsehen. Weitere Vorteile beider Gerätetypen:
- höhere Transparenz über Ihren Stromverbrauch,
- mögliche Identifikation verbrauchsintensiver Geräte,
- Einsparpotentiale werden aufgezeigt
- Vereinfachung der Überprüfung Ihrer Abrechnung.
Beim intelligenten Messsystem können Sie außerdem Ihre Messdaten in einem geschützten Online-Portal einsehen .Die „manuelle“ jährliche Zählerablesung entfällt. Intelligente Messsysteme liefern dem Netzbetreiber wichtige Zustandsdaten, sodass die Auslastung der Netze verbessert werden kann.
Einbaufälle
Eine moderne Messeinrichtung erhalten alle Kunden mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch bis zu 6000 kWh/Jahr (über drei Jahre), sowie alle Betreiber von Erzeugungsanlagen mit einer Leistung bis zu 7 kWel.
Alle Kunden ab einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 6000 kWh/Jahr, sowie Betreiber von Erzeugungsanlagen ab einer installierten Leistung von 7 kWel erhalten ein intelligentes Messsystem. Auf Wunsch kann auch bei allen anderen Kunden ein intelligentes Messsystem eingebaut werden.
Der Einbau solcher Messsysteme ist nach dem Messstellenbetriebsgesetz für alle verpflichtend.
Ein Umbau oder eine Erneuerung der Zähleranlage ist für den Einbau einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems grundsätzlich nicht notwendig. In Einzelfällen bedarf es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten einer Anpassung der Zähleranlage.
Kosten des Einbaus, Umbaus und Betriebes
Beim Einbau bzw. Wechsel des Zählers entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.
Die Preise für Ablesung, Betrieb und Wartung moderner Messeinrichtungen belaufen sich auf maximal 20 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) pro Jahr. Der Gesetzgeber hat diese Preisobergrenze (POG) festgelegt. Für Kunden mit einem iMsys gelten unterschiedliche POG (je nach Verbrauch). Diese können Sie bei uns auf der Website in unseren Preisblättern nachsehen. Für Zusatzleistungen gelten die Preisobergrenzen nicht. In welchem Umfang die Kosten an Sie weitergegeben werden, ist abhängig von Ihrem Stromversorger und von Ihrem Stromliefervertrag. Für Kunden der VersorgungsBetriebe Elbe GmbH entstehen keine Mehrkosten.
Messtechnik und Messgenauigkeit
Moderne Messeinrichtungen sind mit einer PIN geschützt. Erst durch deren Eingabe sehen Sie in Ihre historischen Verbrauchswerte. Die PIN können Sie bei uns anfragen. Die Bedienungsanleitung für eine moderne Messeinrichtung bzw. ein intelligentes Messsystem erhalten Sie beim Einbau. Die Anleitung können Sie auch (hier) herunterladen. Außerdem liegen Anleitungen auch bei uns in den Kundenzentren aus. Bei den modernen Messeinrichtungen besteht für den Kunden die Möglichkeit die historischen Verbrauchswerte bei einem Umzug zu löschen. Bei den intelligenten Messsystemen werden die historischen Verbrauchswerte durch den Messstellenbetreiber gelöscht, sobald für seine Aufgabenwahrnehmung eine Speicherung nicht mehr erforderlich ist.
Der Zählerstand selbst lässt sich nicht zurücksetzen
Laut Mess- und Eichgesetz (MessEG) haben sowohl die mME als auch das SMGw (mME + SMGw = iMSys) eine Ersteichfrist von acht Jahren. Ob bzw. wie die Eichfrist mittels eines amtlichen Stichprobenverfahrens verlängert werden kann, wird jeweils durch die zuständigen Eichämter festgelegt.
Wie der elektromechanische Ferraris-Zähler, haben auch mMes einen Eigenverbrauch. Dieser Eigenverbrauch wird unabhängig davon, ob es sich um einen Ferraris-Zähler oder eine mMe handelt, direkt und ungezählt dem Stromnetz entnommen und dem Anschlussnutzer nicht gesondert in Rechnung gestellt. Der Eigenverbrauch eines Stromzählers ist genormt.
Sonstige Fragen
Grundsätzlich sind die VersorgungsBetriebe Elbe als grundzuständiger Messstellenbetreiber für den Einbau verantwortlich.
Intelligente Messsysteme gibt es zurzeit nur für die Sparte Strom. Zukünftig soll es aber auch Gas-, Wasser- und Wärmezähler geben, die an ein vorhandenes Messsystem angebunden werden können.
Wir sind gerne für Sie da. Sie erreichen uns unter der 04153/595-0 oder 038847/602-0.