Lieferantenrahmenvertrag

Bei den Lieferantenrahmenverträgen arbeiten wir mit einem Dienstleister (EVU Assist GmbH) zusammen, der für uns und diverse andere Netzbetreiber in Schleswig-Holstein die Vertragsabwicklung wahrnimmt.

Die Muster-Lieferantenrahmenverträge und die Muster-EDI-Vereinbarung der VersorgungsBetriebe Elbe GmbH finden Sie immer aktuell auf den Seiten der EVU-Assist GmbH.

Auf diesen Seiten finden Sie ebenfalls unsere aktuell gültigen Kommunikationsdatenblätter sowie die zugehörigen Zertifikate für die verschlüsselte Marktkommunikation oder im Untermenü GPKE.

Netznutzung durch Letztverbraucher

Als Endverbraucher brauchen Sie keinen Netznutzungsvertrag abschließen. Die Netznutzung wird mit Ihrem Stromlieferanten vertraglich über einen Lieferantenrahmenvertrag vereinbart. Der Liefervertrag mit Ihrem Stromlieferanten beinhaltet somit auch die Netznutzung.

Netzentgelte

Netzentgelte (§ 27 Abs. 1 StromNEV)

Im folgenden pdf-Dokument finden Sie die vorläufigen Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom gültig ab 01.01.2025

vorläufige Netzentgelte Strom ab 01.01.2025

Im folgenden pdf-Dokument finden Sie die endgültigen Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom gültig ab 01.01.2024

Netzentgelte Strom ab 01.01.2024

Im folgenden pdf-Dokument finden Sie die endgültigen Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom gültig ab 01.01.2023

Netzentgelte Strom ab 01.01.2023

Im folgenden pdf-Dokument finden Sie die endgültigen Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom gültig ab 01.01.2022

Netzentgelte Strom ab 01.01.2022

Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG)

Im folgenden pdf-Dokument finden Sie das Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV gemäß NEMoG:

Referenzpreisblatt vermiedene Netzentgelte (NEMoG)

 

Individuelle Netzentgelte (§ 19 Abs. 2 StromNEV)

Gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV haben Letztverbraucher unter bestimmten Voraussetzung Anspruch auf individuelle Netzentgeltvereinbarungen. Voraussetzungen nach Satz 1 ermöglichen ein reduziertes Netzentgelt. Nach Satz 2 kann eine Netzentgeltbefreiung gewährt werden.

Informationen über bestehende Mindestvoraussetzung, Einschränkungen und Bedingungen entnehmen Sie bitte dem "Leitfaden zur Genehmigung von individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV und von Befreiungen von den Netzentgelten nach § 19 Snd. 2 S. 2 StromNEV (Stand September 2011)" der Bundesnetzagentur.

Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts sowie die Befreiung von den Netzentgelten erfolgen unter dem Vorbehalt, dass die jeweiligen Voraussetzungen nach § 19 Abs. 2 StromNEV tatsächlich eintreten. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Abrechnung der Netznutzung nach den allgemein gültigen Netzentgelten.

Entgelte für den grundzuständigen Messstellenbetrieb

Im folgenden pdf-Dokument finden Sie die Preise für Standard- und Zusatzleistungen für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystem (iMSys) gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vom 02. September 2016

Preisblatt grundzuständiger Messstellenbetrieb ab 01.07.2017

Preisblatt grundzuständiger Messstellenbetrieb ab 01.01.2020

Preisblatt grundzuständiger Messstellenbetrieb ab 01.01.2024

 

Ansprechpartner

VersorgungsBetriebe Elbe GmbH
Hamburger Straße 9-11
21481 Lauenburg/Elbe

Telefon: 04153 / 595-0
Fax: 04153 / 595-105
E-Mail: info@versorgungsbetriebe-elbe.de

Betriebsstätte Boizenburg/Elbe
Mühlenteich 5
19258 Boizenburg/Elbe

Telefon: 038847 / 602-0
Fax: 038847 / 602-95

Betriebsstätte Lauenburg/Elbe
Hamburger Straße 9-11
21481 Lauenburg/Elbe

Telefon: 04153 / 595-0
Fax: 04153 / 595-105

Entstörungsdienst
Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung: 0800 6648919

Sie erreichen unseren Entstörungsdienst das ganze Jahr rund um die Uhr!

Geschäftsleitung
Joachim Schöttler: 038847 / 602 - 0

Shared Service
Michael Bradtke: 038847 / 602 - 52
Denis Recknagel: 038847 / 602 - 76

Technische Leitung / Netzbetrieb
Christian Meyer: 0 41 53 / 595 - 200

Stromversorgung
Jacob Steiner: 0 41 53 / 595 - 271

Gas- / Wasserversorgung / Fernwärme
Holger Grütz: 0 41 53 / 595 - 230
Helmut Schmidt: 0 41 53 / 595 - 240