Wasserschutzgebiete

Das Wasserschutzgebiet dient zur Sicherstellung der Nutzung von Grundwasser für die Trinkwasserversorgung. Hier dürfen insbesondere keine Bohrungen eingebracht werden, so z.B. zur Gewinnung von Wärme zur Nutzung von Heizungsanlagen. Grundsätzlich müssen Bohrungen bei der Stadt bzw. beim Kreis angemeldet werden und dürfen nur von zertifizierten Fachfirmen ausgeführt werden. Die Gefahr beim Niederbringen von Bohrungen ist, dass die Ringräume zwischen dem Brunnenrohr und der Bohrung nicht ordnungsgemäß abgedichtet werden oder Fehlbohrungen getätigt werden. Hierbei kommt es zu sogenannten Wasserleiter- "kurzschlüssen" was unbedingt vermieden werden muss.