Netzanschluss

Hier finden sie alle relevanten und zu veröffentlichenden Vertragsgrundlagen zum Netzanschluss.

Informationen für Haus- und Grundstückseigentümer zur Herstellung eines Netzanschlusses finden Sie unter dem Menüpunkt "Netz- bzw. Hausanschluss".

Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)

Die am 08.11.2006 in Kraft getretene NAV regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH jedermann an ihr Elektrizitätsversorgungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen hat, soweit die Entnahme in Niederspannung erfolgt. Sie ist Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Anschluss an das Netz der Allgemeinen Versorgung (Netzanschluss) und die Anschlussnutzung. Die NAV ist automatisch Vertragsbestandteil für alle im Netzgebiet der VersorgungsBetriebe Elbe GmbH bestehenden und zukünftigen Anschlussnutzungsverhältnisse.

Ergänzende Bedingungen zu der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV)"

Die Ergänzenden Bedinungen zur Niederspannungsanschlussverordnung und deren Anlage definieren und erläutern die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen der NAV bei der VersorgungsBetriebe Elbe GmbH. In der Anlage finden Sie die derzeit gültigen Preise für Netzanschlüsse, Baukostenzuschüsse, Inbetriebssetzungen, Sperrungen, Entsperrungen, Mahngebühren und Umsatzsteuer.

Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Diesen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) liegt die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) vom 01. November 2006 zugrunde. Sie gelten für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die gemäß § 1 Abs. 1 der TAB an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind oder angeschlossen werden.

Ergänzende Bedingungen zu den"Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz".

Die technische Richtlinie "Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord)" wurde im August 2008 herausgegeben. Aktualisierungen sind 2012 veröffentlicht worden.
Ausgehend von technischen Mindestanforderungen beschreibt die vorliegende "Ergänzung zur TAB NS Nord" die konkrete technische Umsetzung bzw. Ausführung der gesetzlichen Vorgaben.

Änderungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB Strom

Die nachfolgende Richtlinien vom Verband der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft sind anzuwenden.